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Rahmenabonnementvertrag

DIESE VEREINBARUNG STELLT EINEN VERBINDLICHEN VERTRAG FÜR SIE DAR UND REGELT DIE NUTZUNG UND DEN ZUGRIFF AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN DURCH SIE UND DEN BENUTZER, OB IN VERBINDUNG MIT EINEM KOSTENPFLICHTIGEN ODER KOSTENLOSEN TESTABONNEMENT DER DIENSTLEISTUNGEN.

Durch die Annahme dieser Vereinbarung, sei es durch den Zugriff auf oder die Nutzung eines Dienstes oder durch die Autorisierung oder Erlaubnis eines Benutzers, auf einen Dienst zuzugreifen oder ihn zu nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, an diese Vereinbarung ab dem Datum des Zugriffs oder der Nutzung des Dienstes (das „Inkrafttreten“) gebunden zu sein Datum"). Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer anderen juristischen Person (eines „Unternehmens“) abschließen, stimmen Sie dieser Vereinbarung für dieses Unternehmen zu und erklären gegenüber Buildworks, dass Sie befugt sind, dieses Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen zu binden zu dieser Vereinbarung; in diesem Fall beziehen sich die Begriffe „Abonnent“, „Sie“, „Ihr“ oder ein verwandter großgeschriebener Begriff hierin auf dieses Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen. Wenn Sie nicht über diese Befugnis verfügen oder mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Dienste nicht nutzen oder deren Nutzung genehmigen.

Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Abonnent die Dienstleistungen und Beratungsleistungen von Buildworks erwerben kann, wie in einem Bestellformular oder in einer von Ihnen unterzeichneten Leistungsbeschreibung beschrieben.

Im Falle von Widersprüchen oder Konflikten zwischen den Bedingungen der Vereinbarung und den Bedingungen eines Bestellformulars oder einer Leistungsbeschreibung haben die Bedingungen des Bestellformulars oder einer Leistungsbeschreibung Vorrang.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ABSCHNITT 1. ZUGANG ZU DEN DIENSTLEISTUNGEN

1.1 Service. Wir stellen Ihnen die Dienste und Ihre Servicedaten gemäß dieser Vereinbarung und den entsprechenden Bestellformularen und der Dokumentation gemäß Ihrem Serviceplan zur Verfügung. Wir werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Dienste 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, außer (a) während geplanter Ausfallzeiten (über die wir den Kontoinhaber im Voraus über unsere Website oder den Kontoinhaber informieren); und (b) Ereignisse höherer Gewalt.

1.2 Unterstützung. Wir bieten Ihnen ohne zusätzliche Kosten den entsprechenden Standard-Kundensupport für die Dienste an, wie auf der jeweiligen Website und in der Dokumentation beschrieben, sowie Upgrade-Support, falls erworben.

1.3 Änderungen. Sie erkennen an, dass Buildworks die Merkmale und Funktionen der Dienste während der Abonnementlaufzeit ändern kann. Buildworks wird Sie in wirtschaftlich angemessener Weise im Voraus über die Nichterfüllung wesentlicher Merkmale oder Funktionen informieren.

1.4 Zusätzliche Funktionen. Wir werden Sie über die geltenden Zusatzbedingungen und/oder alternativen Vereinbarungen informieren, bevor Sie zusätzliche Funktionen aktivieren. Die Aktivierung zusätzlicher Funktionen durch Sie in Ihrem Konto gilt als Zustimmung zu den geltenden Zusatzbedingungen oder gegebenenfalls einer alternativen Vereinbarung.

1.5 Ausweitung der Rechte auf verbundene Unternehmen. Sie können Ihre hierin gewährten Rechte, Vorteile und Schutzmaßnahmen auf Ihre verbundenen Unternehmen und auf Auftragnehmer oder Dienstleister, die in Ihrem Namen oder im Namen Ihrer verbundenen Unternehmen handeln, ausweiten, vorausgesetzt, dass Sie weiterhin für die Einhaltung dieser Bedingungen durch Sie und deren verantwortlich bleiben.

ABSCHNITT 2. NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

2.1 Login-Verwaltung. Der Zugriff auf und die Nutzung der Dienste ist auf die angegebene Anzahl einzelner Benutzer beschränkt, die im Rahmen Ihres Abonnements für den jeweiligen Dienst zulässig sind. Sie stimmen zu und erkennen an, dass ein Benutzer-Login nicht von mehr als einer (1) Person geteilt oder verwendet werden kann. Benutzeranmeldungen können jedoch neuen Personen zugewiesen werden, die ehemalige Personen ersetzen, die die Dienste nicht mehr fortlaufend nutzen müssen. Sie und Ihre Benutzer sind für die Wahrung der Vertraulichkeit aller Benutzer-Anmeldeinformationen für Ihr Konto verantwortlich. Sofern keine ausdrücklich anders lautende schriftliche Lizenz von Buildworks vorliegt, stimmen Sie zu und erkennen an, dass Sie die Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die API, nicht nutzen dürfen, um die Anforderung einer individuellen Benutzeranmeldung für jede Person zu umgehen, die (a) die Dienste nutzt; (b) Daten verarbeitet; oder (c) Daten verarbeitet, die von einem Nicht-Buildworks-Dienst stammen, der ähnliche Funktionen bereitstellt wie die von den Diensten bereitgestellten Funktionen und die gemäß dieser Vereinbarung eine individuelle Benutzeranmeldung erfordern würden, wenn die Dienste für eine solche Interaktion genutzt würden. Darüber hinaus darf der Abonnent die API oder Software nicht auf eine Art und Weise nutzen, um geltende Beschränkungen des Serviceplans oder Beschränkungen der Benutzerlizenzierung zu umgehen, die in der Benutzeroberfläche des Dienstes durchgesetzt werden. Sollte Buildworks feststellen, dass Ihre Nutzung eines Buildworks-Dienstes nicht im Einklang mit dieser Vereinbarung oder den Funktionen und Einschränkungen des Serviceplans auf unserer Website steht, behält sich Buildworks das Recht vor, Ihnen Gebühren in Rechnung zu stellen, und Sie stimmen hiermit zu, zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln für diese Nutzung zu zahlen für uns verfügbar.

2.2 Compliance. Im Verhältnis zwischen Ihnen und Buildworks sind Sie für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch Benutzer und für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Ihrem Konto stattfinden, was Buildworks von Zeit zu Zeit überprüfen kann. Ohne das Vorstehende einzuschränken, sind Sie allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Nutzung der Dienste allen geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie allen Datenschutzrichtlinien, Vereinbarungen oder anderen Verpflichtungen, die Sie möglicherweise pflegen oder mit Benutzern eingehen, entspricht.

2.3 Inhalt und Verhalten. Zusätzlich zur Einhaltung der anderen in dieser Vereinbarung dargelegten Bedingungen, Konditionen und Einschränkungen stimmen Sie der Benutzerverhaltensrichtlinie von Buildworks zu, die hiermit in diese Vereinbarung aufgenommen wird. Darüber hinaus erklären Sie sich bei Ihrer Nutzung der Dienste damit einverstanden, (a) die Dienste nicht zu ändern, anzupassen oder zu hacken oder auf andere Weise zu versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Dienste oder zugehörige Systeme oder Netzwerke zu verschaffen; (b) fälschlicherweise eine Sponsorschaft oder Verbindung mit Buildworks oder der Buildworks Group andeuten; (c) die Dienste auf rechtswidrige Weise zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung der Datenschutzrechte einer Person; (d) versuchen, Sicherheits- oder Ratenbegrenzungsmechanismen für einen der Dienste zu umgehen oder zu brechen oder die Dienste auf eine Weise zu nutzen, die die Integrität, Sicherheit oder Leistung der Dienste und ihrer Komponenten beeinträchtigt oder stört; (e) zu versuchen, den Quellcode der Software, aus der die Dienste bestehen, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu ermitteln; (f) ein automatisiertes System zu verwenden oder zu starten, das auf einen Dienst zugreift (z. B. einen Bot), und zwar in einer Weise, die in einem bestimmten Zeitraum mehr Anforderungsnachrichten an einen Dienstserver sendet, als ein Mensch im gleichen Zeitraum mit einem herkömmlichen System vernünftigerweise produzieren kann Online-Webbrowser; oder (g) absichtlich oder unbeabsichtigt einen Denial-of-Service-Angriff auf einen der Dienste oder ein anderes Verhalten starten oder ermöglichen, das die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder Stabilität der Dienste wesentlich und nachteilig beeinträchtigt.

2.4 Systemanforderungen. Für die ordnungsgemäße Übertragung der Dienste ist eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung erforderlich. Sie sind für die Beschaffung und Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindungen verantwortlich, die Ihr Netzwerk mit den Diensten verbinden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Browsersoftware, die von Buildworks verwendete Protokolle unterstützt, einschließlich des Transport Layer Security (TLS)-Protokolls oder anderer von Buildworks akzeptierter Protokolle. und Verfahren für den Zugriff auf Dienste zu befolgen, die solche Protokolle unterstützen. Wir sind nicht dafür verantwortlich, Sie oder Benutzer über Upgrades, Korrekturen oder Verbesserungen dieser Software zu informieren oder über eine Gefährdung von Daten, einschließlich Servicedaten, die über Computernetzwerke oder Telekommunikationseinrichtungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Internet) übertragen werden, was nicht der Fall ist Eigentum von Buildworks, betrieben oder kontrolliert von Buildworks. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Zuverlässigkeit oder Leistung der in diesem Abschnitt beschriebenen Verbindungen.

2.5 Nur interne Geschäftszwecke. Sofern von Buildworks in dieser Vereinbarung nichts anderes genehmigt oder von Buildworks nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, dürfen Sie die Dienste nicht in einer Weise nutzen, in der Sie als Servicebüro agieren oder ausgelagerte Geschäftsprozessdienste im Namen von mehr als einem (1) bereitstellen ) Dritte (außer verbundene Unternehmen) über ein einziges Konto. Dementsprechend erklären Sie sich damit einverstanden, die Dienste nicht zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, auszulagern, zu vermieten, zu leasen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, zu teilen oder anderweitig kommerziell zu nutzen oder an Dritte weiterzuverkaufen, mit Ausnahme autorisierter Benutzer zur Förderung Ihres internen Geschäfts Zwecke, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet sind, es sei denn, Buildworks hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Ohne das Vorstehende einzuschränken, unterliegt Ihr Recht auf Zugriff auf und Nutzung der API auch den Einschränkungen und Richtlinien, die Buildworks von Zeit zu Zeit in Bezug auf die API implementiert, wie in der Dokumentation dargelegt oder Ihnen anderweitig gemäß dieser Vereinbarung mitgeteilt.

2.6 Kein Wettbewerbszugang. Sie dürfen nicht auf die Dienste zugreifen, wenn Sie ein direkter Konkurrent der Buildworks Group sind, es sei denn, Buildworks hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie dürfen nicht zu Wettbewerbszwecken auf die Dienste zugreifen.

ABSCHNITT 3. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND KÜNDIGUNG

3.1 Laufzeit. Sofern Ihr Konto und Ihr Abonnement für einen Dienst nicht gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gekündigt werden oder sofern in einem Bestellformular nichts anderes vorgesehen ist (a), verlängert sich Ihr Abonnement für einen Dienst (einschließlich aller bereitgestellten zugehörigen Dienste) um eine Abonnementlaufzeit die Länge entspricht der dann ablaufenden Abonnementlaufzeit und (b) die für Ihre nachfolgende Abonnementlaufzeit geltenden Abonnementgebühren entsprechen unseren Standard-Abonnementgebühren für den geltenden Serviceplan und die bereitgestellten zugehörigen Dienste zum Zeitpunkt des Beginns dieser nachfolgenden Abonnementlaufzeit.

3.2 Stornierung. Jede Partei kann sich dafür entscheiden, Ihr Konto und Ihr Abonnement für einen Dienst zum Ende Ihrer jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit zu kündigen, indem sie dies gemäß dieser Vereinbarung mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende dieser Abonnementlaufzeit mitteilt.

3.3 Gegenseitige Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen (a) durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei über einen wesentlichen Verstoß, wenn dieser Verstoß nach Ablauf von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem die verletzende Partei diese schriftliche Mitteilung erhalten hat, nicht behoben ist; oder (b) wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzantrag oder ein anderes Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger gestellt wird. Wenn Sie diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt kündigen, erstatten wir Ihnen alle im Voraus bezahlten Gebühren für den Rest der Abonnementbedingungen ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Wenn diese Vereinbarung von uns gemäß diesem Abschnitt gekündigt wird, zahlen Sie alle unbezahlten Gebühren für den Rest der Abonnementlaufzeit gemäß allen geltenden Bestellformularen. In keinem Fall entbindet Sie unsere Kündigung aus wichtigem Grund von Ihrer Verpflichtung, an uns zahlbare Gebühren für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu zahlen.

3.4 Zahlung bei Kündigung. Mit Ausnahme Ihrer Kündigung gemäß Abschnitt 3.3, wenn Sie Ihr Abonnement für einen Dienst kündigen oder Ihr Konto vor dem Ende Ihrer dann gültigen Abonnementlaufzeit kündigen oder wenn wir Ihr Konto gemäß Abschnitt 3.3 kündigen oder kündigen, zusätzlich zu allen anderen Beträgen Wenn Sie Buildworks etwas schulden, müssen Sie alle bis dahin nicht bezahlten Abonnementgebühren für den Rest der Abonnementlaufzeit sofort bezahlen.

3.5 Keine Rückerstattung. Mit Ausnahme Ihrer Kündigungsrechte gemäß Abschnitt 3.3 erhalten Sie keine Rückerstattungen oder Gutschriften für Abonnementgebühren oder andere Gebühren oder Zahlungen, wenn Sie Ihr Abonnement für den Dienst kündigen oder Ihr Konto vor dem Ende Ihrer aktuellen Abonnementlaufzeit kündigen Du.

3.6 Export von Servicedaten. Für dreißig (30) Tage nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung stellen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin Servicedaten zum Export oder Download zur Verfügung, wie in der Dokumentation angegeben. Danach sind wir nicht mehr verpflichtet, Servicedaten aufzubewahren oder bereitzustellen, und wir werden, wie in der Dokumentation vorgesehen, Ihre Servicedaten in unseren Services gemäß unserer Richtlinie zur Datenlöschung löschen, sofern dies nicht gesetzlich oder durch eine Rechtsverordnung verboten ist.

ABSCHNITT 4. RECHNUNG, PLANÄNDERUNGEN UND ZAHLUNGEN

4.1 Zahlung und Abrechnung. Alle Abonnementgebühren sind in voller Höhe zu Beginn Ihrer Abonnementlaufzeit oder, in Bezug auf einen bereitgestellten zugehörigen Dienst, zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem dieser bereitgestellte verbundene Dienst gekauft, abonniert oder anderweitig bereitgestellt wird, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist Bestellformular, einer Leistungsbeschreibung oder in ergänzenden Bedingungen oder wie anderweitig für Nutzungsgebühren vereinbart. Sie sind für die Bereitstellung gültiger und aktueller Zahlungsinformationen verantwortlich und erklären sich damit einverstanden, Ihre Kontoinformationen, einschließlich Zahlungsinformationen, umgehend zu aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben (z. B. eine Änderung Ihrer Rechnungsadresse oder des Ablaufdatums Ihrer Kreditkarte). Wenn Sie Ihre Abonnementgebühren oder andere auf einem Bestellformular angegebene Gebühren nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach unserer Benachrichtigung über den Zahlungsverzug bezahlen oder wenn Sie die Zahlungsinformationen nicht auf unsere Aufforderung hin oder auf unsere andere Weise aktualisieren Nach Abhilfe können wir den Zugang zu und die Nutzung dieses Dienstes durch Sie und Benutzer aussetzen oder beenden.

4.2 Upgrades. Wenn Sie sich für ein Upgrade Ihres Serviceplans entscheiden oder die Anzahl der Benutzer erhöhen, die während Ihrer Abonnementlaufzeit auf einen Service zugreifen und ihn nutzen dürfen, werden alle mit einem solchen Upgrade verbundenen zusätzlichen Abonnementgebühren entsprechend der verbleibenden Abonnementlaufzeit berechnet. In jeder zukünftigen Abonnementlaufzeit werden Ihre Abonnementgebühren solche Upgrades widerspiegeln.

4.3 Downgrades. Während der Laufzeit Ihres Abonnements dürfen Sie Ihren Serviceplan nicht herabstufen oder die Anzahl der Benutzer reduzieren. Wenn Sie Ihren Serviceplan herabstufen oder die Anzahl der Benutzer im Rahmen eines Serviceplans für eine spätere Abonnementlaufzeit reduzieren möchten, müssen Sie Buildworks dreißig (30) Tage im Voraus vor dem Ende Ihrer dann aktuellen Abonnementlaufzeit schriftlich benachrichtigen. Eine Herabstufung Ihres Serviceplans kann zum Verlust von Inhalten, Funktionen oder Kapazitäten des Dienstes führen, der Ihnen unter Ihrem Konto zur Verfügung steht, und Buildworks übernimmt keine Haftung für einen solchen Verlust.

4.4 Steuern. Sofern nicht anders angegeben, enthalten unsere Gebühren keine Steuern. Sie sind für die Zahlung von Steuern verantwortlich, mit Ausnahme derjenigen, die von der Buildworks Group, gemessen an ihrem Nettoeinkommen, erhoben werden. Wir werden Ihnen diese Steuern in Rechnung stellen, wenn wir der Ansicht sind, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind und Sie sich bereit erklären, diese Steuern zu zahlen, wenn dies in Rechnung gestellt wird.

4.5 Zahlungsbenutzer. Wenn Sie mit Kreditkarte oder bestimmten anderen Zahlungsinstrumenten bezahlen, stellen die Dienste dem Kontoinhaber eine Schnittstelle zur Verfügung, über die er Kreditkarteninformationen ändern kann (z. B. bei einer Kartenverlängerung). Zahlungen per Kreditkarte, Debitkarte oder bestimmten anderen Zahlungsinstrumenten für den Buildworks-Service werden vom Zahlungsbenutzer von Buildworks in Rechnung gestellt und verarbeitet. Hiermit ermächtigen Sie den Zahlungsnutzer, Ihre Kreditkarte oder ein anderes Zahlungsinstrument gemäß den Bedingungen des Serviceplans für die Dienste regelmäßig im Voraus zu belasten, und zwar mit den regelmäßigen Abonnementgebühren, die für bereitgestellte verbundene Dienste gelten, die Sie bis zu Ihrem Abonnement abonniert haben Das Abonnement der Dienste endet und Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, alle dadurch anfallenden Abonnementgebühren zu zahlen. Gegebenenfalls ermächtigen Sie Buildworks und den Zahlungsnutzer hiermit, Ihre Kreditkarte oder ein anderes Zahlungsinstrument zu belasten, um ein Prepaid-Guthaben einzurichten. Der Kontoinhaber erhält bei jeder Zahlungsannahme durch den Zahlungsnutzer eine Quittung oder kann innerhalb der Dienste eine Quittung erhalten, um den Abonnementstatus zu verfolgen. Soweit der Zahlungsnutzer nicht Buildworks ist, handelt der Zahlungsnutzer ausschließlich als Abrechnungs- und Abwicklungsagent für und im Namen von Buildworks und stellt nicht die entsprechende Dienstleistung dar. Der Zahlungsnutzer nutzt einen Drittvermittler, um die Kreditkartenabwicklung zu verwalten, und dieser Vermittler ist nicht berechtigt, Ihre Rechnungsinformationen zu speichern, aufzubewahren oder zu verwenden, außer um Ihre Kreditkarteninformationen für den Zahlungsnutzer zu verarbeiten.

4.6 Zahlungsportale. Wenn Sie Buildworks beauftragen, ein Anbieter-Zahlungsportal oder Compliance-Portal zu verwenden, das Buildworks eine Abonnementgebühr oder einen Prozentsatz einer hochgeladenen Rechnung als erforderliche Kosten für die Geschäftsabwicklung berechnet, werden Ihnen von Buildworks die Kosten in Rechnung gestellt und Sie sind verpflichtet, diese Kosten zu zahlen dieser Gebühr.

ABSCHNITT 5. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

5.1 Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor unbefugter Nutzung, Zugriff oder Offenlegung auf die gleiche Weise, wie jede Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen schützt, jedoch mit mindestens angemessener Sorgfalt. Sofern gemäß dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet ist, darf jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschließlich zur Ausübung ihrer jeweiligen Rechte und zur Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten aus dieser Vereinbarung nutzen und darf diese vertraulichen Informationen (a) ausschließlich gegenüber Mitarbeitern und/oder Nicht-Mitarbeitern offenlegen -Mitarbeiter von Dienstleistern und Auftragnehmern, die solche vertraulichen Informationen kennen müssen und an Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden sind, die den Missbrauch dieser vertraulichen Informationen verhindern sollen; (b) soweit erforderlich, um einer Anordnung oder Vorladung einer Verwaltungsbehörde oder eines zuständigen Gerichts nachzukommen; oder (c) soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um geltende Gesetze oder Vorschriften einzuhalten. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 5 gelten für alle Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen den Parteien und haben keine weitere Kraft oder Wirkung in Bezug auf den Austausch vertraulicher Informationen nach der Ausführung dieser Vereinbarung. Um es klarzustellen: Jeder Austausch vertraulicher Informationen vor der Ausführung dieser Vereinbarung unterliegt weiterhin einer solchen Geheimhaltungsvereinbarung.

ABSCHNITT 6. EIGENTUM UND SICHERHEIT DER DIENSTDATEN

6.1 Eigentum an Servicedaten. Der Abonnent behält die Eigentumsrechte an allen im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeiteten Servicedaten.

6.2 Kein Verkauf von Servicedaten. Buildworks wird Ihre Servicedaten niemals an Dritte verkaufen, vermieten oder leasen. Wir geben Ihre Servicedaten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung gestattet und dient der Bereitstellung, Sicherung und Unterstützung der Services.

6.3 Sicherheitsmaßnahmen. Die Buildworks Group wird angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität von Servicedaten für Unternehmensdienste in Übereinstimmung mit den Unternehmenssicherheitsmaßnahmen treffen, die unter „Wie wir Ihre Servicedaten (Unternehmensdienste) schützen“ beschrieben sind. ; für Innovationsdienste gemäß den unter „So schützen wir Ihre Servicedaten (Innovationsdienste)“ beschriebenen Innovationssicherheitsmaßnahmen; sowie in Übereinstimmung mit den ergänzenden Bedingungen für alle bereitgestellten zugehörigen Dienste, sofern zutreffend. Die Einhaltung der Unternehmenssicherheitsmaßnahmen bzw. der Innovationssicherheitsmaßnahmen durch die Buildworks Group gilt jeweils als Einhaltung der in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen der Buildworks Group zum Schutz von Servicedaten.

ABSCHNITT 7. DATENSCHUTZPRAKTIKEN

7.1 Abonnent als Datenverantwortlicher. Soweit es sich bei den Servicedaten um personenbezogene Daten handelt, vereinbaren die Parteien, dass Sie als Datenverantwortlicher gelten und das entsprechende Unternehmen der Buildworks-Gruppe als Datenverarbeiter im Sinne des geltenden Datenschutzes gilt Gesetz. Wie wir Servicedaten in unserer Rolle als Datenverarbeiter verarbeiten, erläutern wir in unserer Datenverarbeitungsvereinbarung (siehe Abschnitt 7.4 unten).

7.2 Hosting und Verarbeitung. Sofern von Buildworks nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, können Servicedaten von der Buildworks Group oder ihren jeweiligen autorisierten Drittanbietern in den Vereinigten Staaten, im EWR oder an anderen Standorten auf der ganzen Welt gehostet werden. Bei der Bereitstellung der Dienste wird Buildworks Unternehmen innerhalb der Buildworks-Gruppe und andere autorisierte Dienstanbieter mit der Verarbeitung von Servicedaten beauftragen, einschließlich und ohne Einschränkung aller personenbezogenen Daten innerhalb von Servicedaten gemäß dieser Vereinbarung innerhalb des EWR, der Vereinigten Staaten und in anderen Ländern Gebiete.

7.3 Übermittlung personenbezogener Daten. Soweit personenbezogene Daten in Servicedaten von einem Benutzer im EWR stammen, wie in unserem DPA näher beschrieben, stellen wir sicher, dass personenbezogene Daten in Servicedaten gemäß geltendem Datenschutzrecht in ein Land oder Gebiet außerhalb übertragen werden des EWR (ein „Nicht-EWR-Land“), dann erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn: (a) das betreffende Nicht-EWR-Land ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet; (b) eine der in Artikel 46 DSGVO (oder einer entsprechenden Nachfolgegesetzgebung) aufgeführten Bedingungen ist erfüllt; (c) Die personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage der von Buildworks genehmigten verbindlichen Unternehmensregeln übertragen, die einen angemessenen Schutz dieser personenbezogenen Daten gewährleisten und für die Buildworks-Gruppe rechtsverbindlich sind. oder (d) die Übermittlung erfolgt gemäß dem EU-U.S. Privacy Shield-Framework. Wir stellen außerdem sicher, dass die Übermittlung den Standardvertragsklauseln unterliegt, die die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem EWR in alle Drittländer erleichtern sollen und von der Europäischen Kommission übernommen und in das DPA integriert wurden.

7.4 Datenverarbeitungsvereinbarungen.

7.4.1 Der DPA von Buildworks kann ausgeführt werden, indem eine Anfrage per E-Mail an gesendet wirdprivatsphäre@build.works. Nach Ausführung durch den Abonnenten wird die DPA hiermit durch Verweis in die Bedingungen dieser Vereinbarung aufgenommen.

7.4.2 Nachtrag zum California Consumer Privacy Act (CCPA). Der CCPA-Nachtrag von Buildworks kann ausgeführt werden, indem eine Anfrage per E-Mail an gesendet wirdprivatsphäre@build.works. Mit der Unterzeichnung durch den Abonnenten wird der CCPA-Nachtrag hiermit durch Verweis in die Bedingungen dieser Vereinbarung aufgenommen.

7.5 Unterauftragsverarbeiter. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Buildworks Unterauftragsverarbeiter einsetzen kann, die auf Servicedaten zugreifen können, um die Services bereitzustellen, zu sichern und zu verbessern. Wir sind für die Handlungen und Unterlassungen von Mitarbeitern und Unterauftragsverarbeitern von Buildworks im gleichen Umfang verantwortlich, wie wir verantwortlich wären, wenn Buildworks die Dienste jedes Personals oder Unterauftragsverarbeiters von Buildworks direkt gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung erbringen würde. Die Namen und Standorte aller derzeitigen Unterauftragsverarbeiter, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung eingesetzt werden, sind in der Richtlinie für Unterauftragsverarbeiter aufgeführt.

7.6 Personenbezogene Benutzerdaten. Wenn Buildworks personenbezogene Daten Ihrer Benutzer erfasst, auch in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher, verarbeitet Buildworks diese personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie, in der erläutert wird, wie wir diese personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten, sofern dies für die Bereitstellung der Dienste erforderlich ist und im Einklang mit unseren gesetzlichen Bestimmungen Interesse an der Kommunikation mit Benutzern im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Dienste. Wenn wir uns wie oben beschrieben auf unser berechtigtes Interesse berufen, haben Ihre Benutzer möglicherweise bestimmte Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Diese Rechte und wie sie ausgeübt werden können, werden in unserer Datenschutzrichtlinie erläutert und Sie sind dafür verantwortlich, sie darauf aufmerksam zu machen.

7.7 Produktinterne Cookies. Wann immer Sie oder Ihre Benutzer mit unseren Diensten interagieren, empfangen und zeichnen wir automatisch Informationen in unseren Serverprotokollen vom Browser oder Gerät auf, darunter IP-Adresse, „Cookie“-Informationen und die Art des Browsers und/oder Geräts, mit dem auf diese zugegriffen wird die Dienste, wie in der Cookie-Richtlinie von Buildworks näher beschrieben. Wenn wir diese Informationen sammeln, verwenden wir diese Daten nur zur Bereitstellung der Dienste oder in aggregierter Form und nicht in einer Weise, die Ihre Benutzer persönlich identifizieren würde.

ABSCHNITT 8. VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG

8.1 Wir behalten uns das Recht vor, Funktionalitäten einzuschränken oder die Dienste (oder einen Teil davon), Ihr Konto oder Ihre Rechte und/oder die Rechte der Benutzer auf Zugriff und Nutzung der Dienste auszusetzen und alle Dienstdaten zu entfernen, zu deaktivieren oder unter Quarantäne zu stellen, wenn (a) Wir gehen begründet davon aus, dass Sie oder Benutzer gegen diese Vereinbarung verstoßen haben; oder (b) Wir vermuten oder entdecken schädliche Software, die mit Ihrem Konto oder der Nutzung eines Dienstes durch Sie oder Benutzer verbunden ist. Sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, werden wir wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie direkt per E-Mail zu kontaktieren, um Sie zu benachrichtigen, wenn wir eine der oben genannten Maßnahmen ergreifen. Wir haften Ihnen, Benutzern oder anderen Dritten gegenüber nicht für eine solche Änderung, Aussetzung oder Einstellung Ihrer Rechte auf Zugang und Nutzung der Dienste. Jeder Verdacht auf betrügerische, missbräuchliche oder illegale Aktivitäten von Ihnen oder Benutzern kann nach unserem alleinigen Ermessen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

ABSCHNITT 9. NICHT-BAULEISTUNGEN

9.1 Wenn Sie sich entscheiden, Nicht-Buildworks-Dienste zu aktivieren, darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen, unterliegen Ihr Zugriff und Ihre Nutzung dieser Nicht-Buildworks-Dienste ausschließlich den Geschäftsbedingungen dieser Nicht-Buildworks-Dienste. Buildworks befürwortet die nicht von Buildworks stammenden Dienste nicht, ist nicht dafür verantwortlich oder haftbar und macht keinerlei Zusicherungen hinsichtlich irgendeines Aspekts dieser Nicht-Buildworks-Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Inhalt oder die Art und Weise, wie sie Daten handhaben, schützen, verwalten oder verarbeiten (einschließlich). Servicedaten) oder jede Interaktion zwischen Ihnen und dem Anbieter solcher Nicht-Buildworks-Dienste. Wir können die fortgesetzte Verfügbarkeit solcher Nicht-Buildworks-Dienstfunktionen nicht garantieren und können den Zugriff darauf einstellen, ohne dass Sie Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder andere Entschädigung haben, wenn beispielsweise und ohne Einschränkung der Anbieter eines Nicht-Buildworks-Dienstes aufhört den Nicht-Buildworks-Dienst für die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Dienst in einer für uns akzeptablen Weise verfügbar zu machen. Sie verzichten unwiderruflich auf jegliche Ansprüche gegenüber Buildworks in Bezug auf solche Nicht-Buildworks-Dienste. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch oder im Zusammenhang mit Ihrer Aktivierung, Ihrem Zugriff oder Ihrer Nutzung solcher Nicht-Buildworks-Dienste oder Ihrem Vertrauen auf deren Datenschutzpraktiken, Datensicherheitsprozesse oder andere Richtlinien entstehen oder angeblich verursacht wurden Nicht-Buildworks-Dienste. Möglicherweise müssen Sie sich für solche Nicht-Buildworks-Dienste auf den jeweiligen Websites registrieren oder anmelden. Durch die Aktivierung von Nicht-Buildworks-Diensten gestatten Sie Buildworks ausdrücklich, Ihre Anmelde- und Servicedaten offenzulegen, soweit dies erforderlich ist, um die Nutzung oder Aktivierung dieser Nicht-Buildworks-Dienste zu erleichtern.

ABSCHNITT 10. KOSTENLOSE TESTVERSIONEN

10.1 Wenn Sie sich für eine kostenlose Testversion für einen der Dienste registrieren, stellen wir Ihnen diese Dienste auf Testbasis kostenlos zur Verfügung, bis (a) bis zum Ende des kostenlosen Testzeitraums, für den Sie sich registriert haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt die entsprechenden Dienste nutzen; (b) das Startdatum eines Abonnements für diesen Dienst, das Sie für diesen Dienst/diese Dienste erworben haben; oder (c) Beendigung der Testversion durch uns nach unserem alleinigen Ermessen. Die Bedingungen für die Testversion können auf der Webseite zur Registrierung der Testversion angezeigt werden. Alle derartigen zusätzlichen Geschäftsbedingungen werden durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen und sind rechtsverbindlich. Bitte lesen Sie während des Testzeitraums die entsprechende Dokumentation durch, damit Sie sich mit den Merkmalen und Funktionen der Dienste im Rahmen der geltenden Servicepläne vertraut machen, bevor Sie Ihren Kauf tätigen. ALLE DIENSTDATEN, DIE SIE IN EINEN DIENST EINGEBEN, UND ALLE VORGENOMMENEN KONFIGURATIONEN ODER ANPASSUNGEN EIN DIENST VON ODER FÜR SIE GEHT WÄHREND IHRER KOSTENLOSEN TESTVERSION DAUERHAFT VERLOREN, ES SEI DENN, SIE ERWERBEN VOR DEM ENDE DES TESTZEITRAUMS EIN ABONNEMENT FÜR DENSELBEN DIENST, DER IN DER TESTVERSION ABGEDECKT IST, KAUFEN SIE DEN ENTSPRECHENDEN DIENST ODER EXPORTIEREN SIE DIESE DIENSTDATEN.

ABSCHNITT 11. BETA-DIENSTE

11.1 Von Zeit zu Zeit stellen wir Ihnen Beta-Dienste kostenlos zur Verfügung. Es liegt in Ihrem alleinigen Ermessen, solche Beta-Dienste auszuprobieren. Beta-Services sind für Evaluierungszwecke und nicht für den Produktionsgebrauch gedacht, werden nicht unterstützt und unterliegen möglicherweise ergänzenden Bedingungen, die Ihnen vorgelegt werden. Beta-Dienste gelten im Rahmen dieser Vereinbarung nicht als „Dienste“. jedoch gelten alle Einschränkungen, unser Rechtsvorbehalt und Ihre Pflichten in Bezug auf den Service und die Nutzung von Nicht-Buildworks-Services gleichermaßen für Ihre Nutzung von Beta-Services. Sofern nichts anderes angegeben oder Ihnen mitgeteilt wird, endet der Testzeitraum für Beta-Dienste an dem Tag, an dem eine Version der Beta-Dienste ohne die entsprechende Bezeichnung als Beta-Dienste allgemein verfügbar wird. Wir können Beta-Dienste jederzeit nach unserem alleinigen Ermessen einstellen und sie möglicherweise niemals allgemein verfügbar machen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Beta-Service ergeben.

ABSCHNITT 12. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

12.1 Jede Partei behält alle Rechte, Titel und Interessen an allen geistigen Eigentumsrechten. Die Ihnen und den Benutzern im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte zur Nutzung der Dienste(s) übertragen keine zusätzlichen Rechte an den Dienst(en) oder an damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten von Buildworks. Vorbehaltlich der eingeschränkten Rechte zum Zugriff auf und zur Nutzung der Dienste, wie ausdrücklich hierin dargelegt, gelten alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und an der gesamten Hardware, Software und anderen Komponenten, die für die Bereitstellung der Dienste verwendet werden, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte Eigentumsrechte verbleiben bei Buildworks und gehören ausschließlich Buildworks.

12.2 Die Buildworks Group verfügt über eine vollständig bezahlte, gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare (über mehrere Ebenen), abtretbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Implementierung, Nutzung, Änderung, kommerziellen Nutzung und Einbindung in die Dienstleistungen oder anderweitige Nutzung von Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen oder anderem Feedback, das wir von Ihnen, Benutzern oder anderen in Ihrem Namen handelnden Dritten erhalten. Die Buildworks Group behält sich außerdem das Recht vor, den Schutz des geistigen Eigentums für alle Merkmale, Funktionen oder Komponenten zu beantragen, die auf Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen oder anderen Rückmeldungen basieren oder durch diese initiiert wurden, die wir von Ihnen, Benutzern oder anderen handelnden Dritten erhalten In Ihrem Namen.

12.3 Sie dürfen die Buildworks-Marken nur in einer durch unsere Markennutzungsrichtlinien erlaubten Weise verwenden, vorausgesetzt, Sie versuchen weder jetzt noch in der Zukunft, irgendwelche Rechte an den Buildworks-Marken zu beanspruchen, die Unterscheidungskraft der Buildworks-Marken zu beeinträchtigen oder Verwenden Sie die Buildworks-Marken, um Buildworks oder unsere Dienste herabzusetzen oder falsch darzustellen.

ABSCHNITT 13. ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

13.1 Jede Partei versichert und garantiert der anderen Partei, dass (a) diese Vereinbarung ordnungsgemäß ausgeführt und geliefert wurde und eine gültige und verbindliche Vereinbarung darstellt, die gemäß ihren Bedingungen gegen diese Partei durchsetzbar ist; (b) im Zusammenhang mit der Ausführung, Lieferung oder Erfüllung dieser Vereinbarung durch diese Partei ist keine Genehmigung oder Genehmigung Dritter erforderlich; und (c) die Ausführung, Lieferung und Erfüllung der Vereinbarung verstößt nicht gegen die Bestimmungen oder Bedingungen einer anderen Vereinbarung, an der es beteiligt ist oder an die es anderweitig gebunden ist.

13.2 Garantien. Wir garantieren, dass während einer geltenden Abonnementlaufzeit (a) in dieser Vereinbarung und der Dokumentation die geltenden administrativen, physischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Servicedaten genau beschrieben werden; und (b) die Leistungen werden im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der geltenden Dokumentation erbracht. Im Falle einer Verletzung einer Garantie in diesem Abschnitt sind Ihre ausschließlichen Rechtsmittel die in Abschnitt 3.3 hierin beschriebenen.

13.3 Haftungsausschluss. SOFERN IN ABSCHNITT 13.2 NICHT AUSDRÜCKLICH DARGELEGT, WERDEN DIE SEITEN UND DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH ALLER SERVER- UND NETZWERKKOMPONENTEN, „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN IM VOLLSTÄNDIGEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND WIR SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUSDRÜCKLICH AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES TITELS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN RECHTEN. SIE ERKENNEN AN, DASS WIR NICHT GEWÄHRLEISTEN, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN UNUNTERBROCHEN, PÜNKTLICH, SICHER, FEHLERFREI ODER FREI VON VIREN ODER ANDERER SCHÄDLICHER SOFTWARE SIND, UND KEINE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE, DIE SIE VON UNS ODER ÜBER DIE DIENSTLEISTUNGEN ERHALTEN, KEINE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE BEGRÜNDEN IN DIESER VEREINBARUNG ANGEGEBEN.

ABSCHNITT 14. SCHADENERSATZ

14.1 Schadensersatz durch uns. Wir entschädigen, verteidigen und halten Sie von jeglichen Ansprüchen frei, die ein Dritter gegen Sie aufgrund Ihrer Nutzung eines Dienstes gemäß dieser Vereinbarung mit der Begründung erhebt, dass dieser Dienst das gültige Patent, Urheberrecht, Markenzeichen oder Urheberrecht eines Dritten verletzt oder missbraucht Geschäftsgeheimnis (ein „IP-Anspruch“). Wir werden auf unsere Kosten einen solchen IP-Anspruch abwehren und Ihnen im Zusammenhang damit endgültig zugesprochenen Schadensersatz zahlen, einschließlich der angemessenen Gebühren und Auslagen der von Buildworks für eine solche Verteidigung beauftragten Anwälte, vorausgesetzt, dass (a) Sie Buildworks unverzüglich über die Bedrohung informieren oder Mitteilung über einen solchen IP-Anspruch; (b) Wir haben die alleinige und ausschließliche Kontrolle und Befugnis, Verteidiger auszuwählen und solche IP-Ansprüche zu verteidigen und/oder beizulegen (wir werden jedoch keinen Anspruch beilegen oder kompensieren, der zu einer Haftung oder einem Eingeständnis einer Haftung Ihrerseits führt). ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung); und (c) Sie kooperieren in diesem Zusammenhang uneingeschränkt mit Buildworks. Wenn die Nutzung eines Dienstes durch Sie oder Benutzer Gegenstand eines solchen IP-Anspruchs geworden ist oder unserer Meinung nach wahrscheinlich sein wird, können wir nach unserem Ermessen und auf unsere Kosten (i) Ihnen das Recht zur Fortsetzung verschaffen Nutzung des/der Dienste(s) wie hierin dargelegt; (ii) einen Dienst ersetzen oder ändern, um ihn nicht mehr verletzend zu machen; oder (iii) wenn die Optionen (i) oder (ii) nach Einschätzung von Buildworks wirtschaftlich nicht sinnvoll oder praktikabel sind, Ihr Abonnement für die Dienste kündigen und Ihnen alle zuvor gezahlten Abonnementgebühren anteilig zurückzahlen Buildworks für den entsprechenden ungenutzten Teil Ihrer Abonnementlaufzeit für diese Dienste. Wir übernehmen keine Haftung oder Verpflichtung gemäß diesem Abschnitt 14.1 in Bezug auf Ansprüche auf geistiges Eigentum, wenn dieser Anspruch ganz oder teilweise verursacht wird durch (x) die Einhaltung der von Ihnen bereitgestellten Entwürfe, Daten, Anweisungen oder Spezifikationen; (y) Änderung der Dienstleistung(en) durch andere Personen als Buildworks oder Buildworks-Personal; oder (z) die Kombination, der Betrieb oder die Nutzung des/der Dienste(s) mit anderer Hardware oder Software, bei der ein Dienst allein keinen Verstoß darstellen würde. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 14.1 legen die alleinige, ausschließliche und vollständige Haftung von Buildworks Ihnen gegenüber fest und stellen Ihr einziges Rechtsmittel in Bezug auf einen Anspruch auf geistiges Eigentum dar, der aufgrund des Zugriffs auf oder der Nutzung eines Dienstes durch Sie oder Benutzer erhoben wird.

14.2 Entschädigung durch Sie. Sie werden Buildworks von allen Ansprüchen entschädigen, verteidigen und schadlos halten, (a) die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung eines Dienstes durch Sie oder Benutzer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung ergeben; oder (b) die Behauptung, dass Ihre Nutzung des Dienstes oder Ihrer Dienstdaten das gültige Patent, Urheberrecht, Warenzeichen oder Geschäftsgeheimnis eines Dritten verletzt oder missbraucht; vorausgesetzt (i) wir benachrichtigen Sie unverzüglich über die Androhung oder Mitteilung eines solchen Anspruchs; (ii) Sie haben die alleinige und ausschließliche Kontrolle und Befugnis, Verteidiger auszuwählen und einen solchen Anspruch zu verteidigen und/oder beizulegen (Sie dürfen jedoch keinen Anspruch, der zu einer Haftung oder einem Eingeständnis einer Haftung durch uns führt, ohne Vergleich beilegen oder kompensieren). Unsere vorherige schriftliche Zustimmung); und (iii) Wir kooperieren in diesem Zusammenhang uneingeschränkt mit Ihnen.

ABSCHNITT 15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

15.1 UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE (WEDER AUS VERTRAG, unerlaubter Handlung, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) HAFTEN EINE DER PARTEIEN DIESER VEREINBARUNG ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LEITER, DIREKTOREN, MITARBEITER, NUTZER, DIENSTLEISTER, LIEFERANTEN ODER LIZENZGEBER Die Gegenpartei oder ein verbundenes Unternehmen für entgangene Gewinne, entgangene Umsätze oder Geschäfte, verlorene Daten (Daten, die im Verlauf der Übertragung über Ihre Systeme oder über das Internet ohne Verschulden von Buildworks verloren gehen), Geschäftsunterbrechungen, Verlust des Firmenwerts und Kosten für ABDECKUNG ODER ERSATZ ODER FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, BEISPIELHAFTE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN ODER ANDERE INDIREKTE VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DER ANDEREN PARTEI ODER EINEM VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, DEN DIENSTLEISTUNGEN ODER BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN ENTSTEHEN , UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER SOLCHE SCHÄDEN HÄTTE VORHERSEHEN KÖNNEN.

15.2 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung übersteigt die Gesamthaftung der Buildworks Group Ihnen, einem verbundenen Unternehmen oder einem Dritten gegenüber, die sich aus dieser Vereinbarung, den Diensten oder Beratungsdiensten ergibt, in keinem Fall die von Ihnen bezahlten Abonnementgebühren WÄHREND DER SECHS (6) MONATEN VOR DEM ERSTEN EREIGNIS ODER VORFALL, DAS ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG FÜHRT. SIE ERKENNEN AN UND STIMMEN ZU, DASS DER WESENTLICHE ZWECK DIESES ABSCHNITT 15.2 DIE AUFTEILUNG DER RISIKEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN UND DIE BESCHRÄNKUNG DER POTENZIELLEN HAFTUNG ANGESICHTS DER ABONNEMENTGEBÜHREN UND BERATUNGSKOSTEN IST, DIE WEITWEIS HÖHER WÄRE, WENN WIR EINE WEITERE HAFTUNG ÜBERNEHMEN WÜRDEN ALS HIERIN FESTGELEGT. Wir haben uns auf diese Einschränkungen gestützt, als wir entschieden haben, ob wir Ihnen das Recht auf Zugang und Nutzung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Dienste und/oder Beratungsdienste gewähren sollen. DIE HIERIN BESTIMMTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN INSGESAMT FÜR DEN ABONNENTEN UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SIND NICHT KUMULATIV.

DIE IN ABSCHNITT 15.2 DARGELEGTEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR ANSPRÜCHE ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DEN SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN VON BUILDWORKS IN ABSCHNITT 14.1 DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN.

15.3 In einigen Gerichtsbarkeiten ist der Ausschluss stillschweigender Gewährleistungen oder die Haftungsbeschränkung für Neben- oder Folgeschäden oder für Personenschäden oder Tod nicht zulässig, was bedeutet, dass einige der oben genannten Einschränkungen möglicherweise nicht auf Sie zutreffen. IN DIESEN GERICHTSBARKEITEN IST DIE HAFTUNG VON BUILDWORKS AUF DEN GRÖSSTEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG BESCHRÄNKT.

15.4 Alle Ansprüche oder Schadensersatzansprüche, die Sie möglicherweise gegen Buildworks haben, können nur gegen Buildworks und nicht gegen andere Unternehmen oder deren leitende Angestellte, Direktoren, Vertreter oder Vertreter durchgesetzt werden.

ABSCHNITT 16. DRITTANBIETER

16.1 Drittanbieter. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Buildworks Group und die von der Buildworks Group zur Unterstützung bei der Bereitstellung der Dienste für Sie eingesetzten Drittanbieter das Recht haben, auf Ihr Konto zuzugreifen und es zu verwenden, zu ändern, zu reproduzieren, zu verteilen, anzuzeigen und zu nutzen Offenlegung der personenbezogenen Daten Ihrer Nutzer in dem Umfang, der zur Bereitstellung, Sicherung oder Verbesserung der Dienste erforderlich ist. Von der Buildworks Group eingesetzte Drittanbieter von Dienstleistungen erhalten nur Zugriff auf Ihr Konto, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, und unterliegen (a) Vertraulichkeitsverpflichtungen, die wirtschaftlich angemessen sind und im Wesentlichen mit den in Abschnitt beschriebenen Standards übereinstimmen 5; und (b) ihre Zustimmung zur Einhaltung der für personenbezogene Daten geltenden Datenübertragungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 7.

ABSCHNITT 17. ÜBERTRAGUNG, GESAMTE VEREINBARUNG UND ÄNDERUNG

17.1 Aufgabe. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen ist, dürfen Sie diese Vereinbarung oder Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung weder direkt noch indirekt, kraft Gesetzes oder auf andere Weise ganz oder teilweise abtreten oder die Erfüllung Ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung delegieren zurückgehalten. Wir können diese Vereinbarung ohne Ihre Zustimmung an ein Mitglied der Buildworks Group oder im Zusammenhang mit einer Fusion oder einem Kontrollwechsel von Buildworks oder der Buildworks Group oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller unserer Vermögenswerte abtreten, sofern ein solcher Nachfolger zustimmt um seinen Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung nachzukommen. Vorbehaltlich der vorstehenden Einschränkungen ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger in vollem Umfang bindend, kommt ihnen zugute und ist durchsetzbar.

17.2 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Buildworks in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Diese Vereinbarung gilt anstelle der Bedingungen oder Konditionen in jeder Bestellung oder anderen Bestelldokumentation, die Sie oder ein von Ihnen vertretenes Unternehmen zur Verfügung stellen (alle diese Bedingungen sind null und nichtig), und sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gibt es keine andere Vereinbarungen, Zusicherungen, Garantien oder Zusagen, auf die sich eine der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand berufen kann. Zwischen den Parteien bestehen keine mündlichen Zusagen, Bedingungen, Zusicherungen, Absprachen, Interpretationen oder Bedingungen jeglicher Art, sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Die hier verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Bedingungen dieser Vereinbarung.

17.3 Änderung. Wir können diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern. In diesem Fall ersetzt die neue Vereinbarung frühere Versionen. Wir werden Sie mindestens zehn (10) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung benachrichtigen und Ihre fortgesetzte Nutzung der Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung kann von Buildworks als Ihre Zustimmung zu einer solchen Änderung angesehen werden. Unser Versäumnis, eine Bestimmung dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung dar.

ABSCHNITT 18. SALVATORISCHE KLÄRUNG

18.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar befunden werden, muss diese Bestimmung vom Gericht geändert und so ausgelegt werden, dass die ursprüngliche Bestimmung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang und im Übrigen bestmöglich erfüllt wird Die Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft.

ABSCHNITT 19. EXPORTKONFORMITÄT UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

19.1 Die Dienste und andere Buildworks-Technologie sowie deren Derivate können den Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Gerichtsbarkeiten unterliegen. Der Abonnent verpflichtet sich, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die sich auf den Zugriff auf die Dienste und andere Buildworks-Technologien beziehen. Der Abonnent erklärt, dass er nicht auf einer Liste beschränkter Parteien der US-Regierung aufgeführt ist, keinem Benutzer den Zugriff auf oder die Nutzung eines Dienstes in einem von den USA mit einem Embargo belegten Land oder einer Region gestatten wird und nicht zulassen wird, dass der Dienst für verbotene Endzwecke genutzt wird (z. B. Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder Zwecke der Raketenentwicklung).

ABSCHNITT 20. BEZIEHUNG DER PARTEIEN

20.1 Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Durch diese Vereinbarung entsteht kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

ABSCHNITT 21. HINWEIS

21.1 Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes angegeben ist, erfolgen alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung schriftlich und werden mit (a) persönlicher Zustellung, (b) dem zweiten Werktag nach dem Versand oder (c) wirksam, mit Ausnahme von Mitteilungen einer Kündigung oder eines Schadensersatzanspruchs („rechtliche Mitteilungen“), die eindeutig als rechtliche Mitteilungen erkennbar sein müssen, am Tag der Absendung per E-Mail. Abrechnungsbezogene Mitteilungen an Sie werden an den von Ihnen angegebenen entsprechenden Abrechnungskontakt gerichtet. Alle anderen Mitteilungen an Sie werden an den von Ihnen benannten zuständigen Systemadministrator der Dienste gerichtet.

ABSCHNITT 22. ANWENDBARES RECHT

22.1 Diese Vereinbarung unterliegt den folgenden Bestimmungen und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt:

  • Wenn Ihr Wohnsitz die Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich aller ihrer Territorien, und Kanada sind, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Staates New York, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung werden vor einem Gericht mit allgemeiner Gerichtsbarkeit in der Stadt New York gelöst.

  • Wenn Ihr Wohnsitz in der Europäischen Union und in den Überseegebieten der Mitgliedsländer der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz, in der Türkei, in der Ukraine und im Rest der Welt liegt, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen Estlands ohne Bezugnahme auf Konflikte der Rechtsgrundsätze. Alle Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung werden vor einem Gericht mit allgemeiner Gerichtsbarkeit im Land Harju entschieden.

Sie erklären sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, sich der ausschließlichen persönlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, um etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder dem Zugriff auf oder der Nutzung der Dienste durch Sie oder Benutzer zu lösen.

ABSCHNITT 23. ENDVERWENDUNGSBESTIMMUNGEN DER BUNDESREGIERUNG

23.1 Wenn Sie ein Ministerium oder eine Behörde der US-Bundesregierung sind oder im Auftrag eines solchen Ministeriums oder einer solchen Behörde Verträge abschließen, ist jeder der Dienste ein „kommerzieller Artikel“ gemäß der Definition dieses Begriffs in 48 C.F.R. §2.101, bestehend aus „Kommerzielle Computersoftware“ und „Kommerzielle Computersoftwaredokumentation“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. verwendet werden. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202. Entspricht 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202-1 bis 227.7202-4, sofern zutreffend, werden Ihnen die Dienste nur mit den Rechten lizenziert, die in den Bedingungen dieser Vereinbarung vorgesehen sind.

ABSCHNITT 24. ANTI-KORRUPTION

24.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie von einem unserer Mitarbeiter oder Vertreter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung keine illegalen oder unangemessenen Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände erhalten oder angeboten bekommen haben. Angemessene Geschenke und Bewirtungen im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs verstoßen nicht gegen die oben genannte Einschränkung. Wenn Sie von einem Verstoß gegen die oben genannte Einschränkung erfahren, werden Sie angemessene Anstrengungen unternehmen, um unverzüglich unsere Rechtsabteilung unter zu benachrichtigenlegal@build.works.

ABSCHNITT 25. ÜBERLEBEN

25.1 Die Abschnitte 2.1, 3.5, 3.6, 4.4, 5 – 7, 12 – 22 und 26 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung in Bezug auf die Nutzung der Dienste durch Sie oder Benutzer. Durch die Kündigung dieser Vereinbarung wird die Haftung einer Partei für Verpflichtungen, die bei oder vor einer solchen Kündigung entstanden sind, oder für einen Verstoß gegen diese Vereinbarung nicht eingeschränkt.

ABSCHNITT 26. DEFINITIONEN

26.1 Wenn die folgenden Begriffe in dieser Vereinbarung mit Großbuchstaben verwendet werden, haben die folgenden Begriffe zusätzlich zu den an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definierten Begriffen die folgende Bedeutung:

„Konto“ bezeichnet alle Konten oder Instanzen, die vom Abonnenten oder seinen verbundenen Unternehmen oder im Namen des Abonnenten innerhalb der Dienste erstellt wurden.

 

„Zusätzliche Funktion(en)“ bezeichnet zusätzliche Funktionen oder Funktionen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Built by Buildworks Marketplace“-Anwendungen, Buildworks Labs-Apps, Early Access-Programme oder Beta-Dienste), die über den Dienst verfügbar oder aktiviert sind, dies jedoch nicht tun sind Teil des Dienstes. Zu den zusätzlichen Funktionen gehören auch Dienste Dritter, die über ein Bestellformular gekauft und/oder abonniert werden und die von Buildworks als weiterverkauft gekennzeichnet sind und der alternativen Vereinbarung dieses Dritten unterliegen. Zusätzliche Funktionen werden separat und getrennt von Ihrem Serviceplan und den bereitgestellten zugehörigen Diensten erworben oder aktiviert.

 

„Verbundenes Unternehmen“ bedeutet in Bezug auf eine Partei jedes Unternehmen, das diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei „Kontrolle“ (einschließlich, mit entsprechender Bedeutung, die Begriffe „kontrolliert von“ und „unter gemeinsamer Kontrolle“) bezeichnet den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, die Führung und Politik einer solchen Person zu steuern oder deren Leitung zu bestimmen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise.

 

„Benutzer“ bezeichnet eine Person (einschließlich derjenigen Ihrer verbundenen Unternehmen), die berechtigt ist, die Dienste über Ihr Konto zu nutzen, wobei jede Person durch ein individuelles Benutzer-Login identifiziert wird.

 

„Benutzeranmeldung“ bezeichnet einen eindeutigen Benutzernamen (E-Mail) und ein zugehöriges Passwort, die einer identifizierbaren Person zur Verfügung gestellt werden, um ihr den Zugriff auf die Dienste zu ermöglichen.

 

„Vereinbarung“ bezeichnet die Rahmenabonnementvereinbarung zusammen mit allen ergänzenden Bedingungen, Bestellformularen und anderen Dokumenten wie SOW, BAA, CCPA-Nachtrag und DPA (jeweils, sofern zutreffend) sowie der Datenschutzrichtlinie von Buildworks.

 

„API“ bezeichnet die von Buildworks entwickelten, zur Verfügung gestellten und aktivierten Anwendungsprogrammierschnittstellen, die Abonnenten den Zugriff auf bestimmte von den Diensten bereitgestellte Funktionen ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die REST-API, die die Interaktion mit den Diensten automatisch über HTTP-Anfragen und die Anwendung ermöglicht Entwicklungs-API, die die Integration der Dienste mit anderen Webanwendungen ermöglicht.

 

„Anwendbares Datenschutzrecht“ bezeichnet die folgenden Datenschutzgesetze: (a) die EU-Verordnung 2016/679 mit dem Titel „Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“, und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung oder DSGVO)“ und aller anwendbaren nationalen Gesetze, die im Rahmen dieser Richtlinie erlassen wurden; und (b) das Schweizer Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (in der jeweils geltenden oder ersetzten Fassung).

 

„Zugehörige Dienste“ bezeichnet Produkte, Dienste, Merkmale und Funktionen, die für die Nutzung in Verbindung mit den Diensten konzipiert sind und nicht in dem von Ihnen abonnierten Serviceplan enthalten sind. Zur Klarstellung: Zusätzliche Funktionen, für die ausdrücklich gesonderte Zusatzbedingungen gelten, gelten nicht als zugehöriger Dienst. Wenn Sie einen verbundenen Dienst erworben, bereitgestellt oder abonniert haben, wird dieser verbundene Dienst als „bereitgestellter verbundener Dienst“ bezeichnet.

 

„Beta-Services“ bezeichnet ein von Buildworks bereitgestelltes Produkt, einen Service oder eine Funktionalität, die Ihnen zum Ausprobieren nach Ihrer Wahl ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden kann und die eindeutig als Beta, Pilot, limitierte Veröffentlichung, Nichtproduktion, früher Zugriff, Evaluierung gekennzeichnet ist oder durch eine ähnliche Beschreibung.

 

„Buildworks“ bezeichnet Intelsys OÜ, ein estnisches Unternehmen, oder einen seiner Rechtsnachfolger oder Rechtsnachfolger.

„Buildworks Group“ bezeichnet Intelsys OÜ, ein estnisches Unternehmen zusammen mit allen seinen verbundenen Unternehmen.

„Cookie-Richtlinie von Buildworks“ bezeichnet die im Buildworks Trust Center verfügbare Richtlinie.

„Buildworks' Customer Controlled User Assumption Policy“ bezeichnet die Richtlinie, die im Buildworks Trust Center verfügbar ist.

„Buildworks-Marken“ bezeichnet alle eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken, Dienstleistungsmarken, Dienstleistungs- oder Handelsnamen, Logos oder andere Bezeichnungen von Buildworks, der Buildworks-Gruppe oder deren verbundenen Unternehmen.

„Datenschutzrichtlinie von Buildworks“ bezeichnet die im Buildworks Trust Center verfügbare Richtlinie.

„Dienstspezifische Bedingungen von Buildworks“ bezeichnet die ergänzenden Bedingungen, die für die Nutzung verschiedener im Buildworks Trust Center verfügbarer Dienste gelten.

„Buildworks Trust Center“ bezeichnet die Website unter: https://build.works/trustcenter.

„Benutzerverhaltensrichtlinie von Buildworks“ bezeichnet die Richtlinie, die im Buildworks Trust Center verfügbar ist.

„Buildworks-Marken“ bezeichnet alle eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken, Dienstleistungsmarken, Dienstleistungs- oder Handelsnamen, Logos oder andere Bezeichnungen von Buildworks, der Buildworks-Gruppe oder deren verbundenen Unternehmen.

 

„Von Buildworks Marketplace erstellte Anwendungen“ bezeichnet Integrationen und Anwendungen, die von Buildworks oder seinen verbundenen Unternehmen erstellt oder entwickelt und auf dem Buildworks Marketplace zur Verfügung gestellt werden und dieser Vereinbarung unterliegen, es sei denn, Buildworks teilt Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Bereitstellung von oder anderweitig eine andere Vereinbarung mit Zugriff auf die Integration oder Anwendung.

 

„Vertrauliche Geschäftsinformationen“ bezeichnet alle vertraulichen Informationen, die keine Servicedaten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die persönlichen Daten und Kontoinformationen Ihrer Benutzer, die Buildworks möglicherweise getrennt vom Service und unseren Sicherheitsrichtlinien und -verfahren in seinen Systemen speichert.

 

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei der anderen Partei offengelegt werden und die in greifbarer Form vorliegen und als vertraulich gekennzeichnet sind oder Informationen, unabhängig von der Form, sind, die eine vernünftige Person angesichts der Art der Informationen und der Umstände als vertraulich erachten würde Offenlegung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bedingungen dieser Vereinbarung, Abonnentendienstdaten und vertrauliche Geschäftsinformationen. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die (a) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits bekannt waren; (b) die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat oder erhält, von dem die empfangende Partei nicht weiß, dass sie hinsichtlich dieser Informationen zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (c) der Öffentlichkeit ohne Verletzung dieser Vereinbarung oder einer anderen gültigen Vereinbarung zwischen den Parteien allgemein zugänglich sind oder werden; oder (d) von der empfangenden Partei ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder werden.

 

„Beratungsdienstleistungen“ bezeichnet Beratungs- und professionelle Dienstleistungen (einschließlich aller Schulungs-, Erfolgs- und Implementierungsdienstleistungen), die von Buildworks-Personal bereitgestellt werden, wie in einem Bestellformular oder einem anderen schriftlichen Dokument wie einer Leistungsbeschreibung angegeben.

 

„Dokumentation“ bezeichnet alle schriftlichen oder elektronischen Dokumentationen, Bilder, Videos, Texte oder Töne, die die Funktionalitäten der Dienste spezifizieren oder Servicepläne beschreiben, soweit zutreffend, die Ihnen von Buildworks im entsprechenden Buildworks-Hilfecenter oder auf der Website bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden; vorausgesetzt jedoch, dass die Dokumentation ausdrücklich jegliche „von der Community moderierten“ Foren ausschließt, die über diese Wissensdatenbank(en) bereitgestellt oder zugänglich sind.

 

„Unternehmensdienste“ bezeichnet alle Dienste, die nicht in der Liste der Innovationsdienste von Buildworks aufgeführt sind.

 

„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Umstände, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Regierungshandlungen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Unruhen, Terroranschläge, Streiks oder andere Arbeitsprobleme (außer (eines, an dem unsere Mitarbeiter beteiligt sind), Ausfall oder Verzögerung des Internetdienstanbieters, Nicht-Buildworks-Dienste oder Handlungen Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Denial-of-Service-Angriffe.

 

„Innovationsdienste“ bezeichnet alle Dienste, die in der Liste der Innovationsdienste von Buildworks beschrieben sind.

 

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle entsprechenden Patente, Erfindungen, Urheberrechte, Marken, Domainnamen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und alle anderen geistigen Eigentums- und/oder Eigentumsrechte.

 

„Schädliche Software“ bezeichnet alle Viren, Malware, Trojaner, Zeitbomben oder andere ähnliche schädliche Software.

 

„Nicht-Buildworks-Dienste“ bezeichnet Produkte, Anwendungen, Dienste, Software, Netzwerke, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken und Informationen Dritter, mit denen ein Dienst verknüpft ist oder die Sie möglicherweise mit einem Dienst verbinden oder in Verbindung mit ihm aktivieren, einschließlich: ohne Einschränkung Nicht-Buildworks-Dienste, die von Ihnen oder auf Ihre Anweisung direkt in Ihr Konto integriert werden können.

 

„Bestellformular“ bezeichnet unsere generierten Service-Bestellformulare oder Online-Bestelldokumente oder -prozesse, die von Ihnen in Bezug auf Ihr Abonnement eines Dienstes abgeschlossen, ausgeführt oder genehmigt wurden und in denen unter anderem die Anzahl der zur Nutzung berechtigten Benutzer angegeben sein kann ein Service im Rahmen Ihres Abonnements und der für Ihr Abonnement geltende Serviceplan.

 

„Zahlungsbenutzer“ bezeichnet build.works Technologies OÜ oder einen von Buildworks benannten Zahlungsagenten. Wenn Sie sich beispielsweise dafür entscheiden, einen Dienst mit einer Kreditkarte oder bestimmten anderen Zahlungsinstrumenten in einer anderen Währung als dem Euro zu bezahlen, kann Buildworks den Zahlungsbenutzer als Buildworks America, Inc., ein Unternehmen aus Delaware, benennen.

 

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen, wobei eine identifizierbare natürliche Person eine Person ist, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen oder einer Kennung, identifiziert werden kann Nummer, Standortdaten, eine Online-Kennung oder auf einen oder mehrere spezifische Faktoren zurückzuführen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, geistigen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

 

„Personal“ bezeichnet Mitarbeiter und/oder nicht angestellte Dienstleister und Auftragnehmer der Buildworks Group, die von der Buildworks Group im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung beauftragt werden.

 

„Geplante Ausfallzeit“ bezeichnet geplante Ausfallzeiten für Upgrades und Wartungsarbeiten an den Diensten, die vor solchen Upgrades und Wartungsarbeiten geplant sind.

 

„Verarbeiten/zu verarbeiten/verarbeitet“ bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe, die im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder Sätzen personenbezogener Daten ausgeführt wird, unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt werden, wie z. B. Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Veränderung , Abfrage, Abfrage, Nutzung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder sonstige Bereitstellung, Zuordnung oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung.

 

„Dienst(e)“ bezeichnet die Produkte und Dienste, die Sie online über einen Link oder über ein Bestellformular mit Bezug auf diese Vereinbarung bestellen, unabhängig davon, ob es sich um eine Testversion oder eine kostenpflichtige Version handelt, und ob es sich um Unternehmensdienste oder Innovationsdienste handelt, und die von online verfügbar gemacht werden Uns, über den entsprechenden Abonnenten-Login-Link und andere von uns benannte Webseiten, einschließlich, einzeln und gemeinsam, der anwendbaren Software, Updates, API, Dokumentation und aller bereitgestellten zugehörigen Dienste, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden. „Dienste“ schließen (a) Nicht-Buildworks-Dienste gemäß der Definition dieses Begriffs in dieser Vereinbarung aus; und (b) alle zusätzlichen Funktionen oder zugehörigen Dienste, die nicht im Rahmen dieser Vereinbarung oder Ihres Serviceplans bereitgestellt werden. Von Zeit zu Zeit können sich die Namen und Beschreibungen der Dienste oder einzelner Dienste ändern. Soweit dem Abonnenten aufgrund eines vorherigen Bestellformulars oder einer anderen vorherigen Annahme dieser Vereinbarung Zugang zu einem solchen Dienst wie beschrieben gewährt wird, gilt dieser Vertrag als für den neu benannten oder beschriebenen Dienst gültig.

 

„Dienstdaten“ bezeichnet eine Teilmenge vertraulicher Informationen, die aus elektronischen Daten, Texten, Nachrichten, Mitteilungen oder anderen Materialien besteht, die von Ihnen und Benutzern im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung dieses Dienstes an einen Dienst übermittelt und dort gespeichert werden. Dazu können unter anderem Folgendes gehören: Persönliche Daten (darunter jedoch nicht die persönlichen Daten Ihrer Benutzer im Zusammenhang mit Kontoinformationen, wie in der Datenschutzrichtlinie beschrieben).

 

„Verletzung von Servicedaten“ bedeutet einen unbefugten Zugriff oder eine unzulässige Offenlegung, die sich nachweislich auf Ihre Servicedaten ausgewirkt hat.

 

„Serviceplan(e)“ bezeichnet den/die Paketdienstplan(e) und die damit verbundenen Funktionen und Dienste (wie auf der für den Dienst geltenden Website detailliert beschrieben) für die Dienste.

 

„Website“ bezeichnet eine von der Buildworks Group betriebene Website, einschließlich www.build.works, sowie alle anderen Websites, die die Buildworks Group betreibt (ohne die Dienste einzuschließen).

 

„Software“ bezeichnet von Buildworks bereitgestellte Software (entweder durch Download oder Zugriff über das Internet), die es Benutzern ermöglicht, alle Funktionen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Dienst zu nutzen.

 

„Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet jeden von Buildworks beauftragten Drittdatenverarbeiter, einschließlich Unternehmen der Buildworks-Gruppe, der Servicedaten von Buildworks zur Verarbeitung im Namen des Abonnenten und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Abonnenten (wie von Buildworks mitgeteilt) und den Bedingungen erhält seines schriftlichen Unterauftrags.

 

„Abonnementgebühren“ bezeichnet alle Gebühren, die mit Ihrem Zugriff auf ein Konto und dessen Nutzung verbunden sind.

 

„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem Sie sich bereit erklärt haben, einen Dienst für einen einzelnen Benutzer zu abonnieren.

 

„Ergänzende Bedingungen“ bezeichnet die zusätzlichen Bedingungen, die (a) unten in dieser Vereinbarung in den Abschnitten mit der Überschrift „Ergänzende Bedingungen“ dargelegt sind; (b) über einen Hyperlink oder einen anderen Verweis in ein Bestellformular aufgenommen oder integriert werden (z. B. beim Kauf eines bereitgestellten zugehörigen Dienstes); (c) gilt für Beratungsdienste, wenn diese von Ihnen erworben wurden; (d) gilt für zusätzliche Funktionen, wenn diese von Ihnen aktiviert werden; und (e) Servicespezifische Bedingungen von Buildworks.

 

„Steuern“ bezeichnet Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Erhebungen, einschließlich Mehrwertsteuern, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von lokalen, staatlichen, regionalen oder ausländischen Gerichtsbarkeiten erhoben werden können.

 

„Nutzungsgebühren“ bezeichnet zusätzliche Abonnementgebühren, die dem Abonnenten im Zusammenhang mit der Nutzung bestimmter Merkmale und Funktionen entstehen, die der Abonnent innerhalb des Dienstes ermöglicht.

 

„Nutzungsdaten“ sind Kennzahlen und Informationen zu Ihrer Nutzung des Dienstes, einschließlich der Bewertung, wie Benutzer den Dienst nutzen.

 

„Wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet Buildworks wie unten definiert.

Ergänzende Geschäftsbedingungen

AUSSTELLUNG A
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN: BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Wenn der Abonnent Buildworks mit der Bereitstellung professioneller Dienstleistungen (einschließlich Schulungs-, Erfolgs- und Implementierungsdienstleistungen) (zusammen „Beratungsdienstleistungen“) beauftragt hat, wie in einer Leistungsbeschreibung („SOW“) oder einem anderen schriftlichen Dokument wie „ Beschreibung der Beratungsleistungen“ auf einem Bestellformular, unterliegt die Bereitstellung dieser Beratungsleistungen der Vereinbarung. Sofern in einer Leistungsbeschreibung oder einem Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde, erklärt sich der Abonnent damit einverstanden, dass alle vom Abonnenten erworbenen Beratungsleistungen innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Ausführung der Leistungsbeschreibung oder des Bestellformulars beginnen müssen. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden stimmen der Abonnent und Buildworks in der Absicht, rechtlich gebunden zu sein, den nachstehenden Bedingungen zu.

1. Geltungsbereich. Alle Beratungsleistungen, die Buildworks dem Abonnenten bereitstellt, und alle Leistungen, die Buildworks dem Abonnenten gemäß der Vereinbarung bereitstellen muss („Leistungen“), werden jeweils in einer oder mehreren einvernehmlich vereinbarten und gemeinsam ausgeführten Leistungsbeschreibungen oder Bestellformularen dargelegt Die in die Vereinbarung aufgenommenen Informationen enthalten eine detaillierte Beschreibung des Umfangs, der Art und anderer relevanter Merkmale der zu erbringenden Beratungsleistungen und Liefergegenstände.

 

2. Aufbewahrung. Der Abonnent beauftragt Buildworks hiermit, die in einer oder mehreren Leistungsbeschreibungen oder Bestellformularen beschriebenen Beratungsleistungen gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen bereitzustellen. Buildworks ist nicht verpflichtet, Beratungsleistungen zu erbringen, bis beide Parteien einvernehmlich eine Leistungsbeschreibung oder ein Bestellformular in Bezug auf diese Beratungsleistungen vereinbart und unterzeichnet haben. Nach der Ausführung einer SOW oder eines Bestellformulars können die im Rahmen dieser SOW oder Bestellformulars zu erbringenden Beratungsleistungen nur durch einen von den Parteien einvernehmlich ausgeführten Änderungsauftrag („Änderungsauftrag“) geändert werden.

 

3. Erbringung von Beratungsleistungen.

3.1 Jede Leistungsbeschreibung oder jedes Bestellformular enthält angemessene Einzelheiten zu den Beratungsleistungen, darunter mindestens die Beratungsgebühren (unten definiert). Buildworks und der Abonnent vereinbaren, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um eine zufriedenstellende Erbringung der Beratungsleistungen zeitgerecht und professionell zu erreichen.

 

3.2 Die Parteien benennen jeweils einen Vertreter, der als Schnittstelle fungiert und den erfolgreichen Abschluss der Beratungsleistungen erleichtert.

 

3.3 Buildworks erbringt die Beratungsleistungen durch qualifizierte Mitarbeiter und/oder nicht angestellte Auftragnehmer von Buildworks („Subunternehmer“ und zusammen mit den Mitarbeitern von Buildworks für die Zwecke dieser Zusatzbedingungen „Beratungsdienstleistungspersonal“). Der Abonnent verpflichtet sich, Buildworks kostenlos rechtzeitig und angemessen Hilfe und andere von Buildworks vernünftigerweise angeforderte Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Erbringung der Beratungsdienste zu ermöglichen (zusammen „Unterstützung“). Buildworks, einschließlich seiner Subunternehmer, haftet nicht für Mängel bei der Erbringung von Beratungsleistungen, soweit diese Mängel auf Handlungen oder Unterlassungen des Abonnenten zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das Versäumnis des Abonnenten, die hierin erforderliche Unterstützung zu leisten.

 

3.4 Bei der Erbringung der Beratungsleistungen wird Buildworks Personal für die Beratungsleistungen einsetzen, soweit es dies für die Erbringung der Beratungsleistungen oder eines Teils davon für erforderlich hält. Der Abonnent kann dem Einsatz eines Subunternehmers durch Buildworks widersprechen, indem er seinen begründeten Einspruch gegenüber Buildworks darlegt. In diesem Fall werden die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um ein anderes Beratungsdienstleistungspersonal mit der Erbringung dieser Beratungsleistungen zu beauftragen. Buildworks kann im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit das Beratungsdienstpersonal ersetzen, vorausgesetzt, dass Buildworks für die Erbringung der Beratungsdienstleistungen durch das gesamte Beratungsdienstpersonal verantwortlich ist.

 

3.5 Buildworks kontrolliert die Methode und Art der Durchführung aller Arbeiten, die für die Fertigstellung der Beratungsleistungen erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überwachung und Kontrolle aller Beratungsdienstmitarbeiter, die Beratungsleistungen erbringen. Buildworks wird eine solche Anzahl an qualifiziertem Beratungspersonal sowie geeignete Einrichtungen und andere Ressourcen unterhalten, die ausreichen, um die Verpflichtungen von Buildworks aus der Vereinbarung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu erfüllen.

 

3.6 Das Personal für Beratungsdienste kann das Produktionskonto des Abonnenten betreten („übernehmen“), um die Beratungsdienste gemäß der Richtlinie zur kundengesteuerten Benutzerübernahme von Buildworks bereitzustellen.

 

3.7 Für den Fall, dass der Abonnent den Umfang der im Rahmen einer Leistungsbeschreibung oder eines Bestellformulars bereitzustellenden Beratungsleistungen ändern möchte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen des in der Leistungsbeschreibung oder Bestellformulars beschriebenen Projektzeitplans), muss der Abonnent dies tun Besprechen Sie solche vorgeschlagenen Änderungen mit Buildworks. Wenn Buildworks sich dafür entscheidet, solche Änderungen an den Beratungsleistungen vorzunehmen, werden die Parteien in gutem Glauben zusammenarbeiten, um einen schriftlichen Änderungsauftrag auszuführen. Buildworks hat Anspruch auf eine Anpassung der Beratungsgebühren gemäß den im Änderungsauftrag enthaltenen Änderungen. Buildworks ist nicht verpflichtet, abweichende oder zusätzliche Beratungsleistungen zu erbringen, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich einen schriftlichen Änderungsauftrag vereinbart.

 

3.8 Sofern in einer Leistungsbeschreibung oder einem Bestellformular nichts anderes vereinbart ist, muss Buildworks dem Abonnenten für Beratungsleistungen, die auf Leistungen oder Meilensteinen basieren, nach der Lieferung aller Leistungen oder dem Abschluss aller in der Leistungsbeschreibung oder dem Bestellformular aufgeführten Meilensteine eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen ( „Fertigstellungsmitteilung“). Danach hat der Abonnent fünf (5) Werktage ab dem Datum der Abschlussmitteilung Zeit, Buildworks eine schriftliche Mitteilung zu übermitteln, in der er alle nicht gelieferten Leistungen oder nicht erreichten Meilensteine beschreibt. Die Leistungsbeschreibung oder das Bestellformular gelten als vollständig und die Leistungen angenommen bzw. Meilensteine erreicht, sofern der Abonnent nicht rechtzeitig schriftlich darüber informiert wird, dass Leistungen nicht erbracht oder Meilensteine nicht erreicht wurden. Für den Fall, dass der Abonnent rechtzeitig schriftlich mitteilt, dass Liefergegenstände nicht bereitgestellt oder Meilensteine nicht erreicht wurden, wird Buildworks wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die festgestellten Mängel zu beheben. Wenn die Mängel nicht behoben werden können, kann der Abonnent die geltende SOW kündigen und Buildworks erstattet den Teil der Beratungsgebühren, die der Abonnent an Buildworks für den fehlerhaften Teil der Beratungsleistungen gezahlt hat (oder, wenn die Beratungsgebühren noch nicht bezahlt wurden, wird der Abonnent dies tun). von der Verpflichtung zur Zahlung von Beratungsgebühren für den fehlerhaften Teil der Beratungsleistungen entbunden. Zur Klarstellung: Für Beratungsleistungen, die auf Zeit und Material basieren, ist keine Abschlussmitteilung erforderlich.

 

3.9. Wenn eine Beratungsdienstleistung ganz oder teilweise von Buildworks aufgrund einer Handlung oder Unterlassung eines Abonnenten nicht bereitgestellt werden kann und der Abonnent es versäumt, Buildworks rechtzeitig vor seiner Handlung oder Unterlassung zu benachrichtigen, wird die von den Ressourcen von Buildworks für diese Beratung aufgewendete Zeit berechnet Der Service wird dem Abonnenten in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verschieben sich alle Fristen für die von der Verzögerung betroffenen Beratungsleistungen um den Umfang der Verzögerung, die durch die Handlung oder Unterlassung des Abonnenten verursacht wurde.

4. Beratungsgebühren.

4.1 Der Abonnent zahlt Buildworks die Gebühren für die Bereitstellung der Beratungsdienste, wie in einem Bestellformular oder einer Leistungsbeschreibung detailliert oder beschrieben (die „Beratungsgebühren“).

 

4.2 Alle Beratungsleistungen werden entweder auf Zeit- und Materialbasis oder auf Festpreisbasis erbracht, wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem Bestellformular angegeben. Jede Leistungsbeschreibung oder jedes Bestellformular, das zeit- und materialbasierte Beratungsgebühren vorsieht, enthält eine detaillierte Schätzung der Zeit und Materialien, die für die Erbringung der Beratungsleistungen erforderlich sind („T&M-Schätzung“). Buildworks unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um diese Beratungsleistungen im Rahmen des T&M-Kostenvoranschlags bis zu der von den Parteien vereinbarten Stundenzahl bereitzustellen. Wenn sich herausstellt, dass die T&M-Schätzung überschritten werden könnte, wird Buildworks angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Abonnenten so schnell wie möglich zu benachrichtigen und eine geänderte T&M-Schätzung vorzulegen. Nach Erhalt eines solchen geänderten T&M-Kostenvoranschlags akzeptiert der Abonnent den geänderten T&M-Kostenvoranschlag oder lehnt ihn ab. Sofern der Abonnent einen solchen geänderten T&M-Kostenvoranschlag nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung ablehnt, gilt dieser geänderte T&M-Kostenvoranschlag als vom Abonnenten angenommen und der Abonnent haftet für alle Beratungsgebühren im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen, die im Vertrauen auf den geänderten Kostenvoranschlag erbracht werden T&M-Schätzung. Jeder geänderte T&M-Kostenvoranschlag, der vom Abonnenten akzeptiert wird, gilt als Änderungsauftrag.

 

4.3 Wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im Bestellformular dargelegt, kann die Erbringung von Beratungsleistungen einer Vorauszahlung der Beratungsgebühren durch den Abonnenten bei der Ausführung der Leistungsbeschreibung oder des Bestellformulars unterliegen. Dieser Vorbehalt wird auf die Beratungsgebühren angerechnet, die vom Abonnenten zu zahlen sind. Buildworks kann die Erbringung von Beratungsleistungen verweigern, es sei denn und bis eine solche Vorauszahlung an Buildworks gezahlt wurde.

 

4.4 Zusätzlich zu allen Beratungsgebühren erstattet der Abonnent Buildworks alle angemessenen Reise-, Unterbringungs-, Kommunikations-, Versandkosten und Auslagen, einschließlich Änderungen bei Reise und Unterbringung, die sich aus der Anfrage des Abonnenten ergeben und Buildworks entstehen im Zusammenhang mit der Erbringung der Beratungsleistungen („Kosten“). Buildworks stellt auf Wunsch des Abonnenten eine angemessene Dokumentation aller Ausgaben zur Verfügung.

 

4.5 Alle unbezahlten Beratungsgebühren oder -ausgaben werden dreißig (30) Tage nach Fälligkeit der Zahlung überfällig und unterliegen einer Verzugsgebühr von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat für jeden Monat, in dem die Zahlung nicht eingeht.

 

4.6 Stornierung/Änderungen: Bei Stornierungen oder Änderungen der Beratungsleistungen, die weniger als fünf (5) Werktage vor dem vereinbarten Beginndatum der Beratungsleistungen erfolgen, verfallen die gezahlten Beratungsgebühren und die reservierten Termine.

 

5. Verhältnis der Parteien. Buildworks ist ein unabhängiger Auftragnehmer und behält die vollständige Kontrolle und Verantwortung für das Personal, die Methoden und den Betrieb seiner Beratungsdienste bei der Bereitstellung von Beratungsdiensten. Buildworks wird sich zu keinem Zweck als Vertreter, Tochtergesellschaft oder verbundenes Unternehmen des Abonnenten ausgeben, einschließlich der Meldung an eine Regierungsbehörde. Die Vereinbarung ist nicht so auszulegen, dass sie eine Partnerschaft, ein anderes Joint Venture oder Unternehmen oder ein Agenturverhältnis zwischen den Parteien begründet, und keine der Parteien haftet für Zusicherungen, Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei und ist auch nicht dazu befugt die andere Partei binden. Jegliche Beratungsgebühren, Ausgaben oder andere Beträge, die der Abonnent im Rahmen dieser Vereinbarung an Buildworks zahlt, gelten nicht als Gehalt für Renten- oder Lohnsteuerzwecke und weder Buildworks noch sein Beratungsdienstpersonal haben Anspruch auf Nebenleistungen, einschließlich Kranken- oder Urlaubsgeld oder andere Zusatzleistungen Vorteile des Abonnenten, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Abonnent ist nicht dafür verantwortlich, von den für Beratungsleistungen gezahlten Beratungsgebühren oder Ausgaben Steuern, Arbeitslosigkeit, Sozialversicherung oder andere derartige Ausgaben abzuziehen oder einzubehalten, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

 

6. Garantien.

6.1 Buildworks sichert hiermit zu und garantiert, dass:

  1. Die gemäß der Vereinbarung bereitgestellten Beratungsleistungen werden von Buildworks und seinem Beratungsdienstpersonal zeitnah und professionell im Einklang mit allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht. vorausgesetzt, dass der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Abonnenten bei einem Verstoß gegen diese Garantie nach Wahl von Buildworks darin besteht, die Beratungsleistungen erneut zu erbringen oder die geltende Leistungsbeschreibung zu kündigen und den vom Abonnenten dafür an Buildworks gezahlten Teil der Beratungsgebühren zurückzuerstatten fehlerhafter Teil der Beratungsleistungen; Und

  2. Es unterliegt keinen vertraglichen oder sonstigen Beschränkungen oder Verpflichtungen, die mit der Ausführung des Vertrags unvereinbar sind oder nach seinem besten Wissen die Erbringung der Beratungsleistungen beeinträchtigen.

 

6.2 Die Parteien vereinbaren hiermit Folgendes:

SOFERN IN ABSCHNITT 6.1 OBEN NICHT AUSDRÜCKLICH DARGELEGT, WERDEN ALLE BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN DEM ABONNENTEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND BUILDWORKS ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN GEGENÜBER DEM ABONNENTEN ODER DRITTEN BEZÜGLICH DER NUTZBARKEIT, DER BEDINGUNGEN, DES BETRIEBES ODER FITNESS THERMING UND BUILDWORKS LEHNEN AUSDRÜCKLICH ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG, DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES TITELS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG, KOMPATIBILITÄT, SICHERHEIT ODER GENAUIGKEIT. BUILDWORKS ÜBERNIMMT TROTZ ANDERER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN KEINE HAFTUNG FÜR JEGLICHE LIEFERUNGEN, WEDER GESETZLICH noch ANDERWEITIG, FÜR DEN FALL, DASS DER TEILNEHMER LIEFERGEGENSTÄNDE AUF EINE WEISE ÄNDERT, DIE NICHT VON BUILDWORKS VORGESEHEN IST. BUILDWORKS GARANTIERT NICHT, DASS DER ZUGRIFF DES ABONNENTEN ODER DRITTER AUF DIE LIEFERUNGEN ODER DIE NUTZUNG DER LIEFERGEGENSTÄNDE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SIND ODER DASS SIE BESTIMMTE LEISTUNGS- ODER QUALITÄTSKRITERIEN ERFÜLLEN. FERNER SCHLIESST BUILDWORKS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE VERANTWORTUNG FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG ODER WARTUNG EINER LIEFERUNG AUS und WIRD DIES NICHT TUN, ES SEI DENN, DIE PARTEIEN HABEN ANDERES VEREINBART. DIESER GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT AUSDRÜCKLICH ZUSÄTZLICH ZU ALLEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSEN, DIE BUILDWORKS ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM RAHMEN DER VEREINBARUNG IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN GEMACHT HABEN, SOWIE ANWENDBAR FÜR DEN ABONNENTEN UND DIE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN DURCH DRITTE.

 

7. Rechte an Liefergegenständen; Eigentum.

7.1 Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die angegebenen Beratungsleistungen, die gemäß einer Leistungsbeschreibung oder einem Bestellformular zu erbringen sind, in erster Linie die Konfiguration des Abonnements des Abonnenten für einen Dienst und die Integration von Abonnentendaten mit und in einen oder mehrere Dienste umfassen und daher die Ergebnisse sind ohne aktives Abonnement eines Dienstes nicht funktionsfähig. Im Verhältnis zwischen den Parteien ist Buildworks alleiniger Eigentümer aller Rechte, Titel und Ansprüche an den Liefergegenständen (mit Ausnahme der abgetretenen Liefergegenstände, wie unten definiert), einschließlich aller Derivate, Verbesserungen und Modifikationen davon; und der Abonnent erteilt hiermit alle erforderlichen Abtretungen, um die vorstehenden Eigentumsrechte zu erfüllen. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen gewährt Buildworks dem Abonnenten eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Liefergegenstände (mit Ausnahme der abgetretenen Liefergegenstände) ausschließlich in Verbindung mit der vom Abonnenten zulässigen Nutzung der Dienste.

 

7.2 Ein „zugewiesener Liefergegenstand“ ist ein von Buildworks im Zusammenhang mit den Beratungsdiensten erstellter Liefergegenstand, der in einer SOW ausdrücklich als dem Abonnenten zugewiesen gekennzeichnet ist, mit Ausnahme jeglicher Buildworks-Hintergrund-IP, die in diesen Liefergegenstand integriert werden kann. „Hintergrund-IP von Buildworks“ bezeichnet Erfindungen (ob patentierbar oder nicht), urheberrechtlich geschützte Werke, Designs, Know-how, Ideen, Konzepte, Informationen, Werkzeuge und anderes geistiges Eigentum im Eigentum von Buildworks, die in eine abgetretene Leistung integriert sind und (a) vor Beginn der Beratungsleistungen bestanden oder (b) von Buildworks entwickelt, erstellt, konzipiert oder in die Praxis umgesetzt wurden, nicht in Verbindung mit der geltenden Leistungsbeschreibung. Vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Beratungsgebühren für die jeweilige abgetretene Leistung überträgt Buildworks hiermit das Eigentum an dieser abgetretenen Leistung an den Abonnenten und (ii) gewährt Buildworks dem Abonnenten, soweit etwaiges Hintergrund-IP von Buildworks in diese abgetretene Leistung integriert ist eine unbefristete, unwiderrufliche, nicht ausschließliche, gebührenfreie, vollständig bezahlte, weltweite Lizenz zur Nutzung und Ausübung dieses Buildworks-Hintergrund-IP in Verbindung mit dieser abgetretenen Leistung.

 

7.3 Ein „Abonnentenbeitrag“ ist Quellcode, der vom Abonnenten im Zusammenhang mit den Beratungsdiensten erstellt und in einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich identifiziert wird. Der Abonnent und Buildworks vereinbaren, dass der Abonnent das Eigentum an den Abonnentenbeiträgen behält, und der Abonnent gewährt Buildworks hiermit eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung und Ausübung der Abonnentenbeiträge für die Erbringung der Beratungsdienste und Dienstleistungen.

 

8. Open Source.

8.1 Buildworks kann Open-Source-Materialien in alle Liefergegenstände oder zugewiesenen Liefergegenstände integrieren. Buildworks wird den Abonnenten darüber informieren, dass es solche Open-Source-Software bei oder vor der Lieferung bereitstellt, und Buildworks wird es vermeiden, Open-Source-Materialien bereitzustellen, die einer sogenannten „Copyleft-Lizenz“ unterliegen, die den Abonnenten dazu verpflichten würde, jegliche Offenlegung und Verbreitung zu gestatten oder proprietäre Software des Abonnenten zur Verfügung stellen, wenn der Abonnent die Liefergegenstände oder abgetretenen Liefergegenstände wie hierin zulässig nutzt. Alle von Buildworks bereitgestellten Open-Source-Materialien werden dem Abonnenten gemäß den Bedingungen der geltenden Open-Source-Lizenz und nicht dieser Vereinbarung lizenziert.

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